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AGB Classic Summer/ Ecki Production
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Beinhaltet den Erwerb der Tickets und die Teilnahme und Besuch der Veranstaltung Classic Summer in der Stadt Brandenburg an der Havel am Heinrich – Heine - Ufer. Die AGB regeln die rechtliche Beziehung zwischen den Besuchern und der Veranstaltung Classic Summer.

1. Mit dem Erwerb der Tickets werden die AGB anerkannt und der Ticketinhaber unterwirft sich allen nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

2. Bei Erwerb von Tickets über die Firma TIXOO AG und deren Vorverkaufsstellen gelten analog deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vorgaben dieser Vertragspartner.

3. In den Eingängen sowie Ausgängen kann es zu Gedränge und zu einigen Warteminuten kommen, hierfür übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

4. Beim Classic Summer kann aufgrund ungünstiger Schallrichtungen der Lautstärke, unvermeidlich die Gefahr von möglichen Hör- und/oder Gesundheitsschäden bestehen. Der Gebrauch von einem entsprechenden Schutz wie z.B. Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühne empfohlen. Classic Summer kann keine Haftung für eventuelle Gesundheitsschäden, ins­besondere Hörschäden übernehmen.

5. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film und Videokameras oder anderen Aufnahmegeräten ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton- & Filmaufnahmen und anderweitige Aufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Verstöße werden straf- und urheberrechtlich verfolgt. Classic Summer wird vom Rundfunk und / oder Fernsehen aufgezeichnet. Dabei kann es zu Sichtbehinderungen kommen. Die Gäste von Classic Summer nehmen zur Kenntnis, dass das Konzert sowie Publikum gefilmt werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes stimmt der Besucher ohne besondere Vergütung einer Veröffentlichung u.a. im Fernsehen, Radio, Zeitungen und Zeitschriften, Internet auf DVDs etc., der möglicherweise von ihm gemachten Aufnahme, zu.

6. Das Mitbringen von Speisen jeglicher Art, Glasflaschen oder Behältern, Metalldosen, pyrotechnischen Erzeugnissen, Fackeln, Haustieren, insbesondere Hunde, alle Sorten von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Plastikflaschen oder Dosen auf das Konzertgelände ist untersagt. Beim Eintritt findet eine Sicherheitskontrolle statt, die sowohl Tickets kontrolliert und darauf zu achten hat, dass die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung ersatzlos einzuziehen.
Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsmaßnahmen kann der Eintritt des jeweiligen Besuchers verwehrt werden. Außerdem kann es zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne dass Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht.

7. Das Recht, aus anderem wichtigen Gründen, den Einlass zu verwehren oder Besucher von der Veranstaltung auszuschließen, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht in diesen Fällen nicht, sofern der wichtige Grund vom Karteninhaber zu vertreten ist.

8. Die Tickets verlieren mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

9. Es besteht bei Classic Summer eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlfahrerplätzen, die gesondert zur Verfügung stehen. Über diese Plätze kann sich der Rollstuhlfahrer bei der Vorverkaufsstelle, Tixoo oder dem Veranstalter informieren.

10. Der Veranstalter behält sich eine Änderung von Termin, Programm, Spielstätte und Besetzung vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Tickets. Das gilt auch bei höherer Gewalt oder gefährlichen Situationen.

11. Da es sich bei Classic Summer um eine Open-Air-Veranstaltung handelt, findet diese auch bei ungünstiger oder schlechter Witterung statt. Bei schlechtem Wetter wird geraten, regenfeste Kleidung und Schuhe mitzubringen. Das benutzen von Regenschirmen während des Konzertes ist, wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung, untersagt. Aufgrund unvorhersehbarer Witterungsverhältnisse kann es zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechun­gen kommen. Kommt es zur Absage der Veranstaltung vor Beginn aufgrund schlechter oder extremer Witterungsverhältnisse, so wird der Ticket­preis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Tickets erworben wurden gegen Vorlage der Originaltickets und Personalausweis innerhalb von drei Wochen. Bei einer vorzeitigen Absage der Veranstaltung Classic Summer, bis zu einer Woche vor der Aufführung, behält sich der Veranstalter folgendes vor: eine von ihm zeitlich und angemessene Ersatzveranstaltung oder Rückzahlung des Ticketpreises. Wird die bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Tickets erworben wurden gegen Vor­lage der Originaltickets und Personalausweißes innerhalb einer Frist von drei Wochen), allerdings nur, wenn noch keine 40 Spielminuten erreicht worden sind. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als 40 Spielminuten abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Sämtliche z.B. Agenturprovisionen (Vorverkaufsgebühr), Systemgebühr TIXOO, Versand und Bearbeitungsgebühr, Zahlung für Überweisung usw. werden bei Ausfall der Veranstaltung nicht zurückerstattet. Bei Krankheit der Künstler kann durch den Veranstalter ein Ersatztermin bekannt gegeben werden und die Karten behalten ihre Gültigkeit.

 

12. Sollten einzelne Konzert oder Showteile (z.B. Feuerwerk wegen ungünstiger Windverhältnisse oder -stärken oder anderer Gefahren wie z.B. erhöhte Waldbrandgefahr usw.) ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Veranstaltungsabläufe und Informationen am Veranstaltungstag werden ausschließlich nur am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Darum sollten sie auf jeden Fall zum Veranstaltungstag- und ort kommen, um entsprechende Informationen zu erhalten. Das trifft auch bei ungünstigem Wetter zu!

13. Weitere Informationen zu Classic Summer, wie z. B. Einlasszeiten zum Konzertgelände oder Änderungen zur Veranstaltung werden auf der Homepage www.Classic-Summer.de veröffentlicht. Informationen aus der Zeitung, Rundfunk, Fernsehen und Presse haben keinen bindenden Charakter.
14. Der Vertrag kommt durch den Erwerb der Tickets ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Tickets und dem Veranstalter zustande. Der Umtausch oder die Rücknahme der Tickets ist ausgeschlossen. Geht ein Ticket verloren wird vom Veranstalter kein Ersatz geleistet. Bei Absage der Veranstaltung, wird nur der Nennwert der Tickets erstattet.
15. Der Kauf von Tickets, um diese weiterzuverkaufen, ist nicht gestattet. Jeglicher Verdacht des Betruges wird sofort zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Das gleiche trifft für nachgemachte oder gefälschte Tickets zu. Die Tickets sind ausschließlich nur bei den bekannten Vorverkaufsstellen oder beim Veranstalter zu erwerben!

16. Es ist nicht erlaubt einen anderen, als den auf der Karte angegebenen Platz zu besetzen. Bei unberechtigter Platzeinnahme kann der Unterschiedsbetrag nacherhoben oder der Besucher aus dem Konzert verwiesen werden.

17. Wenn die Veranstaltung begonnen hat, besteht seitens des Ticketinhabers kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz. Besucher die nicht rechtzeitig ihren Platz eingenommen haben, kann erst zur Pause Einlass gewährt werden.

18. Jeder Konzertbesucher ist für seine Anreise zu Classic Summer selbst verantwortlich. Auch das Parken der Kraftfahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr. Das Parken der Fahrzeuge ist in der Innenstadt nur auf öffentlichen bzw. kostenpflichtigen Parkflächen oder Parkplätzen möglich. Ein Anspruch auf einem Parkplatz besteht nicht.

19. Der Veranstalter von Classic Summer speichert und verarbeitet die vom Kunden angegebenen Daten für die Zwecke der Ver­tragserfüllung. Classic Summer darf die Daten nur zum Zweck der Information der Kunden verwenden (z.B. Zusendung von Veranstaltungsinformationen, Newslettern etc.).

20. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

21. Während der Veranstaltung müssen alle Mobiltelefone ausgeschaltet bleiben.

22. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals, welches auf dem gesamten Veranstaltungsgelände für die Sicherheit und Ordnung zuständig ist, ist Folge zu leisten.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist die Stadt Brandenburg an der Havel.